Regierung auf Bundesebene

von Malena Alexander am 08.05.2009

Legislative

Als Legislative bezeichnet man die gesetzgebende Gewalt, die in einer repräsentativen Demokratie von den Parlamenten gebildet wird. Sie ist das wichtigste Mittel politischer Steuerung im Rechtsstaat. Die Legislative entscheidet über öffentliche Probleme, die geregelt werden müssen. Ihre bedeutendste Aufgabe ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen sowie die Kontrolle der Exekutive und der Judikative. Es muss zwischen Bundes- und Landesgesetzen unterschieden werden. Teile der Gesetzgebung liegen bei den Ländern, falls das Grundgesetz sie nicht auf den Bund übertragen hat.

Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz in Berlin. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl grundsätzlich alle vier Jahre neu gewählt werden. Aktuell gehören 612 Abgeordnete dem 16. Deutschen Bundestag an. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung sowie die Bewilligung des Staatshaushalts. Andere wesentliche Befugnisse sind die Entscheidung über einen Antrag des Regierungschefs, ihm das Vertrauen auszusprechen; sowie die Möglichkeit den Kanzler durch ein Misstrauensvotum zu stürzen. Außerdem ist er an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt und hat die Möglichkeit diesen vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen. Der Bundestag wählt die Hälfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Zudem regelt er die Entsendung von Abgeordneten in internationale Gremien sowie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Der Bundestag ist völlig unabhängig und frei in der Wahl seiner Gremien, insbesondere seines Präsidenten und dessen Stellvertreter.

Am 27. September ist es wieder soweit. Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag werden etwa 62,2 Millionen Personen wahlberechtigt sein, davon 32,2 Millionen Frauen und 30,0 Millionen Männer. Vor jeder Bundestagswahl hat die Wahlforschung Konjunktur. Mit Sonntagsfragen, Prognosen und Hochrechnungen sind die Meinungsforschungsinstitute auf der Jagd nach dem Abstimmungsverhalten der Bürger. Auftraggeber sind meist Medien oder Parteien. Die Institute arbeiten mit Stichproben, bei denen Tausende Bürger befragt werden, die für Millionen Wahlberechtigte stehen. Die Umfragen sind innerhalb statistischer Fehlerquoten repräsentativ, wenn die Auswahl die Wählerschaft in verkleinertem Maßstab abbildet. Lange Zeit vor den Wahlen steht die so genannte „Sonntagsfrage” im Mittelpunkt des Interesses: «Wen würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?» Es werden immer mehr als 1000 Wahlberechtigte nach ihrer aktuellen Neigung befragt. Rückschlüsse auf den Wahlausgang sind anhand dieser Antworten aber nur bedingt möglich, weil sich die Grundstimmung jederzeit wenden kann.

Stunden vor Schließung der Wahllokale werden Prognosen ermittelt. Dabei werden Befragungen in repräsentativen Stimmbezirken mit zusätzlichen Daten beispielsweise von früheren Umfragen und Ergebnissen zu einer Vorhersage des Wahlausgangs verdichtet. Mit solchen Prognosen wird meist die Berichterstattung am Wahlabend gegen 18 Uhr eröffnet. Im weiteren Verlauf des Abends kommt es zu Hochrechnungen - das sind Schätzungen des Endergebnisses der Wahl. Sie beruhen auf tatsächlichen Resultaten in ausgewählten Stimmbezirken. Anhand dieser Teilergebnisse wird ein wahrscheinliches Gesamtergebnis hochgerechnet. Auf der Basis von immer mehr Teilergebnissen werden die Hochrechnungen schrittweise immer genauer, können aber bis zum Ende der Auszählung ungefähr einen Prozentpunkt vom wirklichen Resultat abweichen.

Seit drei Jahrzehnten rutscht die Beteiligung an Bundestagswahlen tendenziell ab. Die Rekordmarke lag 1972 bei 91,1 Prozent, 2002 wählten lediglich 79,1% der Stimmberechtigten. Wahlforscher begründen den Trend zum Nichtwählen damit, dass viele Bürger vor den Wahlen der Meinung sind, ein bestimmtes Ergebnis stehe bereits fest. Die so genannte Partei der Nichtwähler wuchs 2002 auf 12,85 Millionen – damit ist sie größer als die Wählerschaft von Grünen, FDP und der Linken. In Ostdeutschland war das Wählerinteresse bei allen Wahlen seit der Wiedervereinigung kleiner als im Westen. Unterschiede bestehen auch bei den Altersklassen: Besonders pflichtbewusst war bei den letzten Wahlen die Gruppe der 60- bis 70-Jährigen, besonders desinteressiert die 21- bis 25-Jährigen. Die Erklärungsversuche für niedrige Wahlbeteiligung sind vielfältig: Es gibt die These vom bewussten Nichtwähler, der auf diese Weise seinen Protest ausdrücken will. Andere Nichtwähler glauben, dass sich ohnehin nichts nennenswert ändern werden, da «die da oben» letzten Endes alle gleich seien.

Bundesrat

An der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Er hat das Recht vom Bundestag beschlossene Gesetze zu verzögern, zu verändern oder sogar scheitern zu lassen. Außerdem benennt er die andere Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Jede Landesregierung entsendet – abhängig von der Einwohnerzahl des Landes - zwischen drei und sechs Vertreter in den Bundesrat. Insgesamt hat er 69 Mitglieder. Die Stimmen eines Landes können nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter und nur einheitlich abgegeben werden.

Exekutive

Die Exekutive umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung. Sie ist in erster Linie dafür zuständig, die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt auszuführen.

Bundespräsident

Einzige Aufgabe der Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten. Sie tritt alle fünf Jahre zusammen und besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Unter ihnen sind in der Regel nicht nur Landtagsabgeordnete, sondern auch bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Die 1224 Wahlmänner und Wahlfrauen entscheiden am 23. Mai in Berlin, ob Horst Köhler für fünf weitere Jahre Präsident bleibt oder seine SPD-Konkurrentin Gesine Schwan das Amt übernimmt. Die Mehrheitsverhältnisse sind knapp: Union und FDP, deren Kandidat Köhler ist, stellen in der Bundesversammlung 604 Wahlleute (CDU/CSU 497, FDP 107). Auf SPD, Grüne und Linke kommen zusammen auf genauso viele Delegierte (SPD 419, Grüne 95, Linke 90). Um einen Sieg zu erringen brauchen Köhler oder Schwan im ersten oder zweiten Wahlgang eine absolute Mitgliedermehrheit, also mindestens 613 Stimmen. Falls keiner

der beiden gewählt wird, kommt es zu einer dritten Abstimmung. Dann gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Falls der Kandidat der Linkspartei, der Schauspieler Peter Sodann, beim dritten Versuch nicht noch einmal antritt, steigen die Chancen Schwans auf einen Sieg.

Entscheidend könnten die Stimmen der zehn Freien Wähler sein, deren Führung sich für Köhler ausgesprochen hat.

Zu den zentralen Aufgaben des Bundespräsidenten gehört unter anderem die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen. Außerdem schlägt der Präsident dem Bundestag den Kanzler zur Wahl vor und ernennt den Gewählten. Falls der Kandidat keine Mehrheit findet, kann der Präsident das Parlament auflösen. Gesetze können erst wirksam werden, wenn der Präsident sie unterschrieben hat. Außerdem zählen zu seinen Aufgaben die Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten. Die Inhalte von solchen Verträgen sind jedoch Sache der Regierung. Die Bundesrepublik hatte seit ihrer Gründung neun Präsidenten. Seit 2004 ist Horst Köhler im Amt. Er gehörte der CDU an, kommt jedoch als erster Präsident nicht aus dem politischen Establishment. 2005 löste er auf Wunsch des damaligen SPD-Kanzlers Gerhard Schröder den Bundestag für Neuwahlen auf. «Super-Horst» zeigte sich unbequem für die spätere große Koalition, als er sich weigerte, Gesetze zu unterschreiben und sich in die aktuelle Politik einbrachte.

Bundesregierung

Die Bundesregierung ist das oberste Verfassungsorgan der Exekutive. Sie trifft die außen- und innenpolitischen Entscheidungen und setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen. Die Bundesregierung hat das Recht, Gesetzesinitiativen zu ergreifen und Rechtsverordnungen zu erlassen. Den Sitz des Kanzlers hat seit 2005 die CDU-Politikerin Angela Merkel inne. Sie ist Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland und bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden.

Judikative

Außer der gesetzgebenden und ausübenden gibt es die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der verschiedenen Länder ausgeübt.

Der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof sind die obersten Gerichtshöfe des Bundes. Der Bund kann auch für andere Bereiche Bundesgerichte einführen, beispielsweise für die Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Disziplinarverfahren oder in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das wichtigste Gesetz in Deutschland ist das Grundgesetz. Es regelt, wie das Zusammenleben bei uns funktionieren soll. Es besagt unter anderem, dass Deutschland eine Demokratie ist. Diese Regel darf von niemandem verändert werden - von keinem Parlament, keiner Regierung und keinem Gericht. Das deutsche Grundgesetz gilt seit 1949. Kein anderes Gesetz darf seinen Regeln widersprechen. Es gibt sogar ein eigenes Gericht, das die Gesetze daraufhin prüft. Und zwar das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das 1951 gegründet wurde. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung des Grundgesetzes verpflichtet. Wenn es dabei zum Streit kommt, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. Alle anderen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Auswirkungen. Dies wird vor allem dann deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch kein politisches Organ. Allein das Grundgesetz ist sein Maßstab. Politische Interessen dürfen keine Rolle für das Gericht spielen. Es legt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums fest. Das Bundesverfassungsgericht wird nur dann tätig, wenn ein Antrag gestellt wurde. Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Einhaltung der Grundrechte. Die übrigen Gerichte beurteilen sonstige Rechtsfragen. Sofern dabei keine Grundrechte verletzt wurden, ist das Bundesverfassungsgericht an die Entscheidungen der anderen Gerichte gebunden. Im Zeitraum von 1951 bis 2005 sind beim Bundesverfassungsgericht 157.233 Anträge eingegangen. 151.424 davon waren Verfassungsbeschwerden. Sie wurden überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Es waren nur 3.699 Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Dies entspricht nur 2,5%. Trotz dieser niedrigen Zahl ist die Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf. Eine stattgebende Entscheidung kann große Auswirkungen haben, die weit über den Einzelfall hinausgehen. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus 16 Richterinnen und Richtern zusammen, deren Amtszeit zwölf Jahre anhält. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern. Der Präsident ist Vorsitzender des Ersten Senats, der Vizepräsident Vorsitzender des Zweiten Senats. Die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen ist auf beide Senate gleich verteilt. In allen anderen Verfahren entscheidet nur der Zweite Senat. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die Kammern entscheiden vor allem darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird oder nicht. Im Falle der Nichtannahme ist das Verfahren vorbei. Die Kammer kann einer Verfassungsbeschwerde stattgeben, falls sie offensichtlich begründet ist. In Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet aber immer der Senat. In der Öffentlichkeit ist das Gericht vor allem durch diese Senatsverfahren bekannt.

Weiterführende Literatur zum Thema:
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