Grundsätze unserer Demokratie

von Isolde Fritsch-Hamann am 07.05.2009

"Die Verfassung, die wir haben.....heisst Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist"

Diese Definition einer demokratischen Staatsform wurde vor 2500 Jahren von Perikles für das Athen seiner Zeit formuliert und wurde wegen seiner Eindeutigkeit und Klarheit vom europäischen Verfassungskonvent im 21. Jahrhundert dem Entwurf einer Europäischen Verfassung als Motto vorangestellt.

Verschiedene Formen der Demokratie ergeben sich jedoch aus der Frage, wie die Mehrheit die Herrschaft ausüben soll: direkt, durch Versammlungen und Abstimmungen, oder indirekt, durch Bestellung von Vertretern. Außerdem muss geklärt sein, ob alle Bürger zu jeder Zeit an allen Beratungs-, Entscheidungs- und Ausführungsprozessen beteiligt werden sollen oder ob diese Aufgaben von Politikern übernommen werden, die das Volk durch Wahlen bestimmt hat.

Die moderne Demokratie zeigt sich heute in zwei Grundformen:

Die präsidentielle Demokratie zeichnet sich durch eine Trennung von Parlament und Regierung aus. Das Staatsoberhaupt ist zugleich Regierungschef und wird durch eine Volkswahl bestimmt.
Die Vereinigten Staaten von Amerika, sowie viele Länder Lateinamerikas sind Beispiele präsidentieller Systeme.

In der parlamentarischen Demokratie geht die Regierung aus dem Parlament hervor. Der Regierungschef wird vom Parlament gewählt und ist auf dessen Vertrauen angewiesen.
Großbritannien ist das Mutterland der parlamentarischen Demokratie, wie sie auch für die Bundesrepublik Deutschland gilt.

Beide demokratischen Formen beruhen auf einer repäsentativen Demokratie, das heisst, dass die Stellvertreter auf Zeit vom Volk in repräsentative Körperschaften, in Parlamente und Versammlungen gewählt werden, um dort die politischen Entscheidungen zu beraten und auszuführen.

Im parlamentarischen Regierungssystem ist es das Parlament, das den Wählern direkte politische Rechenschaft schuldet. Das bedeutet, nur das Parlament hat das Recht - und die Pflicht - für eine handlungsfähige Regierung zu sorgen. Machthemmend wirkt hierbei der Dualismus aus Parlamentsmehrheit = Regierung und Opposition mit garantierten Kontrollrechten.

Eine zentrale Stellung im deutschen Parlamentarismus hat der Deutsche Bundestag. Er setzt sich aktuell zusammen aus fünf Fraktionen = Parteien:
CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke. Alle vier Jahre werden in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl 598 Abgeordnetensitze bestimmt.

Der Bundestag

  • wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
  • verfügt über das Haushaltsrecht: er beschließt den Bundeshaushalt und stellt die Einnahmen und Ausgaben des Staates fest.
  • ist der Gesetzgeber auf Bundesebene. In 22 ständigen Ausschüssen wird die Detailarbeit der Gesetzgebung geleistet.
  • kontrolliert die Regierung über verschiedene Gremien und Untersuchungs-ausschüsse.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat in dem sich Bund und Länder die staatlichen Aufgaben teilen. Die Merkmale des Deutschen Föderalismus sind für Bund und Länder

  • eine eigene Verfassung
  • eigene Verfassungsinstitutionen, also Parlament, Regierung und Gerichte
  • eigene Amtsträger
  • eigene Zuständigkeiten
  • ein gewisses Maß an finanzieller Eigenverantwortung

Gleichzeitig binden jedoch die Grundrechte der Staatsverfassung Bund und Länder zu einer bundesstaatlichen Einheit ( im Gegensatz zu einem Staatenbund als Zusammenschluss völkerrechtlich souveräner Gliedstaaten).
Das föderale System aus Bund, Ländern und Gemeinden wird auch als vertikale Gewaltenteilung angesehen und wirkt wie auch die horizontale Gewaltenteilung aus Exekutive, Legislative und Judikative einer Machtkonzentration entgegen.

  • Durch Wahlen auf den verschiedenen politischen Ebenen hat die Bevölkerung diverse Möglichkeiten sich politisch zu beteiligen.
  • Staatliches Handeln ist überschaubar, wenn politische Entscheidungen an die kleinstmögliche Untereinheit delegiert werden können.
  • Die bundesstaatliche Ordnung begünstigt die kulturelle und gesellschaftliche Vielgestaltigkeit und geistige Vielfalt eines Landes.

Als Vertretung der Länder ist der Bundesrat das föderative Verfassungsorgan der Bundesrepublik. Durch ihn wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen, sie werden also nicht gewählt und haben als solche keine Amtsperioden.
Der Bundesrat ist neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht eines der fünf ständigen Verfassungsorgane.

Die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Grundgesetz niedergeschrieben und damit für unantastbar erklärt.

Weiterführende Literatur zum Thema:
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1 Kommentare

  • Paul90er - hinzugefügt vor 810 Tagen#1
    sehr schön geschrieben, gut verständlich!
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