Die Europäische Union

von Isolde Fritsch-Hamann am 02.06.2009

Nach nunmehr über 50 Jahren Vertiefung und Erweiterung der europäischen Integration wurden die wichtigsten politischen Ziele erreicht: das Leben in Frieden und Wohlstand aller europäischen Bürger und Bürgerinnen.

Die europäische Einigung hatte ihre Anfänge bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts. Doch nach zwei Weltkriegen schien es fast unvorstellbar, dass die verfeindeten Völker irgendwann vertrauensvoll zusammenarbeiten könnten. Sechs europäische Staaten schlossen sich im April 1951 nach dem Wiederaufbau der nationalen Wirtschaft zur Montanunion zusammen, die die Kohle- und Stahlindustrie dieser Länder einer gemeinsamen Behörde unterstellte. Sieben Jahre später wurde bereits in den Römischen Verträgen ein gemeinsamer Markt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt.

Die EU mit ihren 27 Mitgliedsstaaten und einer Bevölkerung von mehr als 480 Millionen Menschen ist heute der größte Wirtschaftsraum der Welt. Das bedeutet für die Gemeinschaft zum einen ökonomische Vorteile, aber auch mehr Handlungsspielraum bei grenzüberschreitenden Problemen, zum Beispiel beim Umweltschutz.

Das europäische "Regieren"

Das institutionelle und vertragliche Gerüst Europas stützt sich auf drei Säulen:

  • die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik
  • die Wirtschafts-, Handels-, Agrar-, Sozial-, Forschungs, und Kulturpolitik
  • die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Die Organe der Europäischen Union, die ein europäisches "Regieren" erst möglich machen sind

  • die europäische Kommission mit jeweils einem Kommissar aus einem der 27 Mitgliedsländer
  • der Rat der europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs
  • das europäische Parlament mit - zur Zeit - 785 Abgeordneten

Das EU-Parlament

Das Europäische Parlament hat weit reichende Befugnisse, die fast alle klassischen Funktionen eines Parlamentes umfassen, unter anderem:

  • Gesetzgebung
  • Haushaltsrecht
  • Kontrolle der Exekutive
  • Informationsfunktion gegenüber den europäischen Bürgern

Die Wahl der Parlamentarier erfolgt seit 1979 direkt durch die Bürger der EU für fünf Jahre nach nationalen Wahlgesetzen. Im Europäischen Parlament gibt es sieben transnationale politische Fraktionen.
Die Arbeit des EP wird in 17 ständigen Ausschüssen organisiert.
Sitz der Verwaltung ist in Brüssel und Luxemburg. Die Plenarsitzungen finden in Straßburg und Brüssel statt.

Die Wahlen zum europäischen Parlament finden am 7. Juni 2009 statt.
Noch geht es nicht darum eine europäische Regierung oder einen europäischen Präsidenten zu wählen. Jedoch bedeutet diese - wie jede andere Wahl - Einfluss zu nehmen auf die Demokratisierung Europas und das europäische Geschehen.

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